Ihr Gebäude gehört zu den geförderten Adressen? Und Sie haben uns mit Ihrer Unterschrift unter die Gebäudeeigentümererklärung gestattet, die nötigen Arbeiten auf Ihrem Grundstück durchzuführen? Dann kann es losgehen, sobald das Glasfaserkabel in Ihrer Straße liegt.
An Ihrem Ort fragt das TK-Unternehmen das Interesse der Anwohner ab. Darüber werden Sie in der Regel durch Hinweisschilder an Ihrem Ort informiert oder über die lokale Presse. Auch über unsere Webseite erfahren Sie, welches Unternehmen an Ihrem Ort die Maßnahmen übernehmen würde. Wenn Sie dabei sein wollen, sollten Sie sich rechtzeitig melden – entweder über die Aktionswebseite des TK-Unternehmens oder in einem zuständigen Vertriebsbüro bei Ihnen am Ort.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die letzten Meter vom Verteilerkasten auf der Straße zu Ihrem Haus zu überwinden: Die Breitband Ortenau (im Falle eines geförderten Ausbaus) bzw. das eigenwirtschaftlich agierende Telekommunikationsunternehmen verlegen ein Leerrohr – dafür wird ein kleiner Graben in Ihren Vorgarten gebuddelt. Oder aber – wenn unterirdisch keine Hindernisse wie Steine oder Baumwurzeln im Weg sind und die Entfernung nicht zu lang ist – es wird mittels einer sogenannten Erdrakete unterirdisch Platz geschaffen, um das Kabel verlegen zu können, ohne den Boden zu öffnen. Welches Verfahren auf Ihrem Grundstück einsetzbar ist, entscheiden die Techniker anhand der örtlichen Begebenheiten mit Ihnen vor Ort.
Durch ein kleines Loch, das die Techniker in Ihre Haus- oder Kellerwand bohren und anschließend natürlich abdichten, gelangt das dünne Kabel in Ihr Haus. In der Regel erfolgt der Anschluss in den Hausanschlussraum, in dem auch andere Versorgungsleitungen, etwa für Strom, Wasser oder Gas, ankommen. Das Kabel mündet in den Hausübergabepunkt (HÜP). Pro Gebäude ist ein HÜP nötig. Nun ist Ihr Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen. ABER: Noch können Sie nicht online gehen, dafür muss erst die Verkabelung innerhalb des Hauses erfolgen. UND: Zum Surfen benötigen Sie einen Tarif mit einem Anbieter für Internet-Leistungen.
Vom HÜP ausgehend muss ein Netzabschlussgerät angeschlossen werden, auch optischer Signalwandler (ONT) genannt. In Mehrparteienhäusern erhält jede Wohnung einen eigenen ONT. Hieran können Sie einen glasfaserfähigen Router anschließen, mit dem Sie dann wie gewohnt Ihr Heimnetz einrichten.
Wenn Sie sich im Rahmen des für Ihre Kommune geltenden Aktionszeitraums für einen monatlichen Tarif der Vodafone entscheiden, übernimmt diese die Hausverkabelung vom HÜP bis zum Router teils kostenlos für Sie. Der Leistungsumfang der Verkabelung wird bei Vertragsabschluss detailliert festgelegt. Nach Ende des Aktionszeitraums stellt Ihnen Vodafone die Kosten für diese Dienstleistung in Rechnung.
Wenn Sie sich im Rahmen des jeweils geltenden Aktionszeitraums für einen monatlichen Tarif jenes Telekommunikationsunternehmens entscheiden, das den eigenwirtschaftlichen Ausbau bei Ihnen vornimmt, übernimmt dieses die Hausverkabelung vom HÜP bis zum Router teils kostenlos für Sie. Der Leistungsumfang der Verkabelung wird bei Vertragsabschluss detailliert festgelegt.
Beim geförderten Ausbau ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Open Access anzubieten. Das heißt: Sie können auch einen anderen Anbieter für Ihren Internet-Tarif wählen – insofern dieser mit dem jeweiligen Netzbetreiber einen entsprechenden Vertrag vereinbart.
Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau ist der Netzbetreiber nicht dazu verpflichtet. Um jedoch eine hohe Auslastung der Netze zu erreichen, schließen Netzbetreiber sehr häufig Netzkopplungsverträge im Kontext mit Open Access ab.