So entsteht das Glasfasernetz

Die gesamte Ortenau mit Glasfaser zu versorgen, ist ein aufwändiger und komplexer Prozess. Es gilt, alle Aufgaben und Schritte gut aufeinander abzustimmen. Hier erfahren Sie, was alles beachtet und getan werden muss, damit auch Sie bald mit Megabit-Geschwindigkeit im Internet unterwegs sein können

2 bis 3 Monate

Markterkundungsverfahren

Die Breitband Ortenau muss jedes Jahr vor dem Stellen eines Förderantrags ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchführen. Hier wird für alle bekannten Gebäudepunkte überprüft, mit welcher Technologie sie mit Internet versorgt werden und welche Bandbreiten möglich sind. Dies erfolgt durch eine Abfrage bei den Telekommunikationsunternehmen.

Für die Ortenau müssen insgesamt rund 120.000 Datensätze aufbereitet und qualitätsgesichert werden.

Die Breitband Ortenau ist somit in der Lage, für jedes Gebäude in der Ortenau genau sagen zu können, mit welcher Bandbreite es versorgt wird.

Ein Problem bei diesem Verfahren kann sein, dass manchmal ein Gebäudepunkt, also eine Adresse, nicht bekannt ist oder die gemeldeten Daten nicht plausibel sind.

2 x jährlich

Antragstellung beim Fördermittelgeber

Durch die erhobenen adressgenauen Bandbreiten lässt sich feststellen, welcher Gebäudepunkt bislang weniger als 200 Megabit pro Sekunde Downloadgeschwindigkeit erreicht und damit nach den aktuellen Förderbedingungen Anspruch auf einen geförderten Anschluss hat.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Entfernungen zum nächsten überörtlichen Glasfaserknotenpunkt und anderer Faktoren kalkuliert die Breitband Ortenau für die Kommune die Ausbaukosten, die durch einen Gemeinderatsbeschluss bestätigt werden müssen.

Liegt der Gemeinderatsbeschlusses vor, erstellt die Breitband Ortenau den Antrag auf Bundesförderung im Rahmen der Gigabitförderung 2.0, die im Frühjahr 2023 gestartet ist. Die Mittel werden nicht nach Eingangsdatum der Anträge vergeben, sondern unter Berücksichtigung der Kriterien „Nachholbedarf“, „Synergienutzung“, Digitale Teilhabe“ sowie „Interkommunale Zusammenarbeit“. Wird die Mindestpunktzahl erreicht, wird ein vorläufiger Bescheid zugestellt.

Das Land Baden-Württemberg schließt sich bei einem positiven Bescheid der Bundesförderung an und übernimmt einen weiteren Teil der Kosten. Der geförderte Ausbau teilt sich dann wie folgt auf: Der Bund übernimmt 50 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, das Land 40 Prozent, die Kommune die verbleibenden 10 Prozent.

8 bis 12 Monate

Netzplanung

Entwurfsplanung

Während der sogenannten Entwurfsplanung werden die Trassen und Kapazitäten geplant, die Infrastrukturlieferanten angefragt und eine mögliche Mitverlegung initiiert.

Wir bestimmen zudem den optimalen Standort des sogenannten Point of Presence, kurz: PoP. Das ist ein zentraler Knotenpunkt, an dem das örtliche sowie das überörtliche Netz miteinander verbunden werden. Ein PoP hat etwa die Größe einer kleinen Garage.

Ebenfalls werden die Netzverteiler geplant (Sammelpunkt einer größeren Anzahl von Hausanschlüssen)  

Alle Planungen finden statt in Abstimmung mit der Kommune.

Hier müssen in Anhängigkeit von der Nutzung des Bodens entweder Nutzungsverträge mit dem Privateigentümer oder Nutzungsverträge mit der Kommune vereinbart werden.

 

Genehmigungsplanung

Die Trassenführung in den öffentlichen Verkehrswegen wird geplant und die Genehmigung von den Baulastträgern eingeholt, als von jener Behörde, die für den Bau und die Unterhaltung der Straße zuständig ist. Die Trassenführung kann bei der Kommune eingesehen werden. Aus Sicherheitsgründen werden die Daten nicht im Internet veröffentlicht.

Für den PoP sowie den Netzverteiler sichern wir die Standorte.

Wir kümmern uns um die fiskalischen sowie privaten Nutzungsverträge, falls eine Wegeführung über ein privates Flurstück nötig sein sollte, ohne dass auf diesem Grundstück ein Gebäude angeschlossen wird. Dafür ermitteln wir die Eigentümer und erstellen einen Nutzungsvertrag, der durch die Kommunen mit dem Bürger / der Bürgerin abgestimmt wird. Eine vertragliche Regelung ist jedoch nicht verpflichtend, denn die Wegeführung ist durch das Telekommunikationsgesetz gedeckt und geregelt (Download der Handreichung).

 

Gebäudeeigentümererklärung

Wir klären, welche Gebäudeeigentümer Anspruch auf den staatlich geförderten Glasfaserausbau haben. Die Kommunen liefern uns hierzu die Adressen der Eigentümer.

Wir schicken den Eigentümern eine Gebäudeeigentümererklärung zu, mit der sie uns ihr Einverständnis für den Anschluss ihres Gebäudes an das Glasfasernetz geben können. Mit ihrer Unterschrift stimmen die Eigentümer der Verlegung der Telekommunikationslinie (also Verkabelungen, Kabelschächten, Kanalrohren etc.) über ihr Grundstück und in das Gebäude generell zu.

 

Hausanschlussmanagement (erster Termin beim Endnutzer vor Ort)

Das BOKG-Hausanschlussmanagement kontaktiert den Gebäudeeigentümer nach der Vermarktungsphase des TK-Unternehmens.  Nach einer Terminvereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer durch einen unser HAM legen wir vor Ort in einem Protokoll fest, wie die Trasse auf dem Flurstück verlaufen und wo der sogenannte Hausübergabepunkt (HÜP) im Gebäude gesetzt werden soll (zum Beispiel im Keller, im Hauswirtschaftsraum o.ä.).

Auch wird in dem Protokoll notiert, ob eventuell bereits ein Leerrohr zur Verfügung steht. So können Leerrohre z.B. abgekauft oder das Nutzungsrecht vereinbart werden.

 

Vergabeunterlagen

Der Netzbau und das Kabelmanagement werden an einen Dienstleiter vergeben. Nach dem Vergaberecht muss der Auftrag dabei europaweit ausgeschrieben werden.

Die Vergabeunterlagen umfassen alle Beschreibungen (also Baubeschreibungen, Anforderungen, Material, Dokumentationen usw.).

Die Ausschreibungszeitraum erstreckt sich üblicherweise über zwei bis drei Monate und umfasst die Angebotsabgabe, die fachliche und kommerzielle Bewertung, Aufklärung und gegebenenfalls Nachlieferung sowie die Absage- und Vergabefristen.

8 bis 14 Monate

Netzbau

Errichtung des PoP in der Kommune bzw. im Ortsteil

Zuerst wird der PoP aufgestellt und die Anbindung an das überörtliche Netz vorgenommen.

Tiefbau für Leerrohrverlegung in den Anliegerstraßen und Hausanschluss: Im nächsten Schritt werden die Leerrohre in den Anliegerstraßen verlegt. Wir stimmen uns mit den Hauseigentümern über die Tiefbauarbeiten auf ihrem Grundstück ab und vereinbaren einen Termin für die Installation des Hausanschlusses. (Termin 2 beim Endnutzer vor Ort)

Erst jetzt lässt sich endgültig entscheiden, wie das Kabel von der Straße verlegt werden kann: Erlaubt der Untergrund die Verlegung mittels einer sogenannten Erdrakete? Wo immer möglich versuchen wir, auf diese Weise die Glasfaseranbindung ans Haus zu ermöglichen. Wenn jedoch wegen Hindernissen der Einsatz einer Erdrakete nicht möglich ist, etwa durch Baumwurzeln o.ä., werden die Kabel offen verlegt, also ein Graben bzw. das Pflaster geöffnet und hinterher wieder verschlossen. So errichten wir die Leerrohrtrasse und installieren den Hausanschluss.

 

Aufstellen der Netzverteiler

Die Netzverteiler werden in den Straßen aufgestellt.

 

Kabelmanagement

Die Glasfaserkabel müssen im nächsten Schritt in die Leerrohre eingeblasen werden.

Hierfür vereinbaren wir mit den Hauseigentümern einen Termin, bei dem wir auch den HÜP installieren (Termin 3 beim Endnutzer vor Ort).

 

Übergabe der passiven Infrastruktur an Netzbetreiber

Nach der Errichtung und Erstellung der Dokumentation wird die passive Infrastruktur an die Vodafone übergeben.

3 bis 6 Monate

Inbetriebnahme des Netzes durch die Vodafone

Aufbau der aktiven Technik

Zuerst wird die aktive Technik in den PoP eingebaut.

 

Verträge werden terminiert

Abhängig von der Vertragslaufzeit werden die Anschalttermine vereinbart.

 

Aufbau der Netzebene 4

Die Vodafone erstellt auch die sogenannte Netzebene 4, kümmert sich also um die Verlegung der Glasfaser vom HÜP bis in das Haus oder die Wohnung. Dazu gehört auch die Installation des ONT – des Glasfasermodems, das den Abschlusspunkt des Glasfasernetzes im Haus darstellt.

 

Inbetriebnahme-Termin und Rufnummernportierung

Am Tag der Inbetriebnahme kommt ein Vodafone-Techniker und nimmt den Router in Betrieb.

In 5 Schritten zum Glasfaseranschluss